Interview – Teil 2: Das Pflegekind zieht ein

„Für Pflegekinder ist die neue Familie wie eine andere Welt – Lichtjahre von der eigenen entfernt.“

Mit dem Einzug des Pflegekindes beginnt für die Familie eine aufregende Zeit. Die Kernfamilie wird ordentlich auf den Kopf gestellt und neu sortiert. Wie können sich Pflegeeltern vorbereiten? Wie halten sie die Balance aus Bindung und Abgrenzung? Welche Schwierigkeiten sind vorprogrammiert? Im zweiten Teil unseres Interviews spricht die Autorin Pamela Premm (PP) mit Bertram Kasper (BK) vom St. Elisabeth-Verein in Marburg über das Zusammenleben mit Pflegekindern. Das Pflegekind zieht ein und das Abenteuer kann beginnen.

PP: Der Einzug des Pflegekinds wird mit großer Freude erwartet. Wie kann man sich vorbereiten?

BK: In gemeinsamen Abstimmungen zwischen Eltern, Jugendamt, Fachberatung und Pflegeeltern wird genau überlegt, welche Anbahnung zwischen dem Kind und der Pflegefamilie sinnvoll ist und wie am besten vorgegangen wird. Unser beratender Fachdienst steht den Familien dabei zur Seite. Es geht wirklich darum für das Kind einen guten Prozess zu gestalten, der sensible die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt.

Das Pflegekind zieht ein: Es geht darum für die Kinder ein Nest zu bauen. Es sollte ein eigenes Zimmer bekommen, dass zwar fürsorglich eingerichtet ist, aber dennoch Platz für persönliche Gegenstände lässt. Das können Bilder von der Herkunftsfamilie, Spielzeug und andere Erinnerungsstücke sein.

Das Pflegekind ziet ein

giraffe breaks the ceiling in the living room. Photography combination concept

  „Pflegeeltern haben ein Gespür dafür, was sie dem Pflegekind zumuten können.“

PP: Gerade am Anfang will man alles richtig machen. Wie gestaltet man die ersten Tage?

BK: In den ersten Tagen ist es besonders wichtig, dass die Hauptbezugsperson präsent ist und das Kind in den Alltag begleitet. Jeder Kontakt zu Verwandten und Freunden sollte erst mal dosiert erfolgen. Für Pflegekinder ist die neue Familie wie eine andere Welt – Lichtjahre von der eigenen entfernt. Sie sollten in Ruhe ankommen dürfen. An erster Stelle steht ein behutsames Kennenlernen und das auf möglichst natürliche Weise. Geschwisterkinder können dabei eine starke Unterstützung sein. Sie leben den Alltag vor und binden die Pflegekinder instinktiv mit ein.  Durch einen reduzierten, reizarmen Rahmen können Kinder ihre Eindrücke besser verarbeiten. Die meisten Kinder kennen keinen geregelten Alltag und keine Grenzen. Diese zu beachten, müssen sie erst lernen. Pflegeeltern haben, das ist unsere Erfahrung, ein sehr genaues Gespür dafür, was sie dem Pflegekind zumuten können. In jedem Fall ist es wichtig, erst einmal Tempo rauszunehmen und dem Kind Zeit zu lassen, sich zu orientieren und anzukommen. Das Pflegekind zieht ein…ein behutsamer Weg.

PP: Das Wechselspiel von Nähe und Distanz ist auch so ein Thema. Wie geht man damit um?

BK: Auch hier gilt es für die Pflegeeltern den Kontakt erst einmal langsam aufzubauen und genau zu beobachten, was das Pflegekind zulässt und wodurch es sich überfordert fühlt. Oft dauert es etwas, bis das Pflegekind Vertrauen und Zuversicht schöpft. Das Pflegekind zieht ein: Geduld ist gefragt.

PP: Pflegekinder bringen ihren Rucksack mit teilweise traumatischen Erfahrungen mit. Wie wirkt sich das aus?

BK: Wir erleben immer wieder, dass sich Pflegekinder zunächst sehr angepasst verhalten. Sobald sie ihren neuen Bezugspersonen vertrauen, beginnen sie zunehmend mehr von sich zu zeigen. In der Familie angekommen, legen sie vielleicht ein völlig verändertes Verhalten an den Tag und reagieren in manchen Situationen scheinbar absolut unangemessen. Solche Überreaktionen können erstmal ein echter Schock für die Pflegeeltern sein.

PP: Was können Pflegeeltern in einer solchen Situation tun?

BK: Pflegeeltern können sich bei ihrem Fachberater Unterstützung holen. Gerade in der Anfangszeit stehen sie in engem Kontakt zueinander. Man sollte ehrliches Verständnis für das Kind aufbringen und sich nicht angegriffen fühlen, auch wenn das erstmal schwerfällt müssen die Erfahrung machen dürfen sich neuen Bezugspersonen anzuvertrauen zu können. Das bedarf Zeit.

PP: Die Trennung ist auch für die leiblichen Eltern schwer zu verarbeiten. Wie werden Besuchszeiten geregelt?

Grundsätzlich ist es so, dass jedes Kind das Recht auf Umgang mit seinen Eltern hat. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es geht darum persönliche Kontakte zu den  leiblichen Eltern zu pflegen, auch wenn es in einer Pflegefamilie aufwächst. Ganz praktisch können die Kinder und Jugendlichen auch mit den Eltern telefonieren, Briefe oder E-Mails schreiben. Wichtig ist für die einzelnen Pflegekinder in der Ausgestaltung der Umgangskontakte genau zu differenzieren. In § 1626 Abs.3 BGB steht geschrieben:

„Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Gleiches gilt für dem Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhalten für seine Entwicklung förderlich ist.“

Deshalb ist gerade im Pflegekinderbereich in der Gestaltung der Besuchskontakte die Beziehungssituation des Kindes, seine Sicherheit (Kinderschutz) im Fall von Umgang und die Kontaktfähigkeit der Eltern miteinzubeziehen.

Wir unterstützen unsere Pflegefamilien durch unsere Fachberatung bei diesen vielfältigen und umfangreichen Aspekten zum Umgangsrecht. Zudem bilden wir unsere Pflegefamilien zum Thema Herkunftseltern fort.

„Das Pflegekind sollte wie jedes andere Kind aufwachsen.“

PP: Sobald das Pflegekind eingezogen ist, gibt es einiges zu organisieren und zu entscheiden. Welche Rechte haben die Pflegeeltern?

BK: Die beiden folgenden Grafiken (siehe unten) geben einen guten Überblich und beleuchten auch den Bereich, der mit den Sorgeberechtigten abgesprochen wird. Das Pflegekind zieht ein: der rechtliche Rahmen.

PP: Wie sieht es aus mit grundsätzlichen Fragen wie Impfung oder religiöser Gesinnung?

Dies ist sind juristisches Thema mit einigen Fallstricken. Zu beiden Themen gibt es gute Ausführungen von auf das Pflegekinderwesen spezialisierten Rechtsanwälten. Zur Impfung sagt Rechtswalt Matthias Westerhold folgendes:

„Pflegeeltern, bei denen die Kinder als Dauerpflegekind leben, haben die sogenannte Alltagssorge nach § 1688 BGB. Dazu brauchen sie keine Vollmacht, die haben sie kraft Gesetz.Das Pflegekind zieht ein

Das ist der Teil der elterlichen Sorge, der das alltägliche Miteinander betrifft. Wann das Kind ins Bett geht, mit wem es spielt, welchen Film im Kino es sehen darf, welchen Sport es treibt oder wie lange es abends noch Fernsehen schauen darf.

Impfen gehört zu den Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind:

Die Entscheidung darüber, ob und in welchem Umfang ein Kind geimpft werden soll, betrifft keine Angelegenheit des täglichen Lebens i. S. d. § 1687 Abs. 1 S. 2 BGB, sondern eine Angelegenheit, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist (§ 1628 BGB), weil sie mit der Gefahr von Risiken und Komplikationen verbunden ist.

Eine Differenzierung zwischen der Zustimmung zur Impfung als Angelegenheit des täglichen Lebens und ihrer Verweigerung als Angelegenheit von erheblicher Bedeutung kommt nicht in Betracht.

Bei fehlender Einigung der Eltern kann das Familiengericht gemäß § 1628 BGB zur Herbeiführung der notwendigen Entscheidung einem Elternteil die Entscheidungskompetenz übertragen. Maßgeblich für die Entscheidung ist die gemäß § 1697a BGB die Frage, welcher Elternteil am ehesten geeignet ist, eine am Kindeswohl ausgerichtete Entscheidung zu treffen.“Das Pflegekind zieht ein

Auch zum Thema Religiosität gibt es Ausführungen  von Rechtsanwalt Steffen Siebert. Er hat den Aspekt der Taufe in einem Artikel sehr gut beschrieben. Hier der Link! http://www.pflegeelternrecht.de/pf/vormundschaft.php?detail=31

PP: Die berufliche Situation der Pflegefamilie verändert sich und ein Umzug steht bevor. Was passiert mit dem Pflegekind?

BK: Pflegeeltern haben gewisse Mitteilungspflichten gegenüber den leiblichen Eltern bzw. dem Sorgeberechtigten, dem Jugendamt und uns als Träger. Dazu gehört auch das Pflegeeltern sich zu einem geplanten Umzug abstimmen müssen. Grundsätzlich kann der Personensorgeberechtigte den Aufenthaltsort des Kindes bestimmen. Ohne diese Zustimmung darf ein Pflegekind nicht an einen anderen Ort umziehen.

„Mit der Betreuung von Pflegekindern wird man nicht reich“

PP: Einige Pflegeeltern wurden bereits mit dem Vorwurf konfrontiert, dass sie sich mit dem Pflegekind eine goldene Nase verdienen. Wie geht man damit um?

BK: Mit der Aufnahme eines Pflegekindes erhält man finanzielle Unterstützung. Dazu gehören neben dem Pflegegeld eine Mehrbedarfspauschale und einen erhöhten Erziehungsbeitrag, wenn das Kind eine besondere Förderung bedarf. Die Betreuung eines Pflegekindes ist ein 24-Stunden-Job.  Die Zahlungen tragen zum Familieneinkommen bei, allerdings wird man davon nicht reich.

PP: Was passiert, wenn das Pflegekind stärker beeinträchtigt ist, als vor der Vermittlung vermutet?

BK: Die meisten Pflegekinder sind aufgrund ihrer Lebensbedingungen in den Herkunftsfamilien entwicklungsverzögert. Sie wurden emotional vernachlässigt. Mit der nötigen Förderung und viel Zuwendung haben sie eine Chance, versäumte Entwicklungsschritte nachzuholen holen sie allerdings schnell auf. Schwieriger ist es, wenn sich eine schwere geistige Behinderung herausstellt. Die Pflegefamilien sollten sich in dieser Situation ehrlich hinterfragen, ob sie sich das zutrauen. Es gibt Eltern, die sich ganz bewusst für die Aufnahme behinderter Kinder entscheiden, ihnen eine Chance geben. Aber wir wollen das nicht voraussetzen.

 „Eltern dürfen eine Pflegschaft auch abbrechen.“

PP: Es kommt vor, dass Eltern mit ihrem Pflegekind gar nicht zurechtkommen. Was raten sie diesen?

BK: Es gibt Pflegekinder, die äußerst verhaltensauffällig sind. Schwierig wird es immer dann, wenn die Pflegekinder übergriffig werden und sich so verhalten, dass ein Familienleben kaum möglich ist. Dann schauen wir sehr genau, ob eine weitere Betreuung sinnvoll ist. Wir sagen den Pflegeeltern, dass sie eine Pflegschaft auch abbrechen dürfen, wenn sie nicht mehr können. Wenn es nicht funktioniert, ist es für das Kind und die Familie nicht gut, einfach weiterzumachen. Manchmal sind andere Betreuungsformen wie eine Wohngruppe für das Pflegekind besser geeignet. Wir wissen, dass es Familien unheimlich schwerfällt, sich gegen das Pflegekind zu entscheiden. Wir versuchen sie dabei bestmöglich zu unterstützen und setzen sie nicht unter Druck.

PP: Die Betreuung eines Pflegekinds ist sehr zeitintensiv. Ist es sinnvoll, wenn ein Elternteil komplett zuhause bleibt, um sich um die Familie zu kümmern?

Das Pflegekind zieht einBK: Das lässt sich so pauschal nicht sagen. Bei unseren Pflegefamilien sind alle Modelle vertreten: Mütter oder Väter, die ganz zuhause bleiben, um sich um die Kinder zu kümmern. Frauen, die nur halbtags oder in Teilzeit arbeiten. Alleinerziehende, die selbstständig im Homeoffice tätig sind. Einige Paare steigen wieder Vollzeit in den Beruf ein, sobald die Pflegekinder aus dem Gröbsten heraus sind. Darin unterscheiden sich Pflegefamilien nicht von anderen Familien. Bedenken sollte man aber, dass Pflegekinder häufiger einen größeren Förderbedarf haben, der viel Zeit beansprucht.

PP: Ein Pflegekind bei sich aufzunehmen ist ein Balanceakt zwischen Nähe, emotionaler Bindung und eine nötige Distanz. Wie geht man damit um?

BK: Ein gesundes Bindungsmaß zu finden, ist gerade in der Bereitschaftspflege schwierig. Es gibt Pflegeeltern, die sich damit arrangiert haben, andere benötigen eine intensivere Begleitung. Viele Kinder bleiben auch dauerhaft, wenn klar wird, dass sie in der Pflegefamilie gut aufgehoben sind. Um sich gesund entwickeln zu können, brauchen Pflegekinder ein echtes Bindungsangebot und einen sicheren Ort, an dem sie sich geborgen fühlen.

PP: Mit Volljährigkeit endet die Pflegschaft. Müssen die Pflegekinder dann ausziehen?

BK: Nein. Das Pflegekind kann beim Jugendamt beantragen, dass die Pflegschaft weiterhin erhalten bleibt. In der Regel wird eine weitere Pflegschaft bis im Alter von 21 Jahren gewährt. Viele Pflegeeltern sind eng mit ihren Pflegekindern verbunden, sodass auch nach einem Auszug ein regelmäßiger Kontakt besteht. Ganz so als wären es die leiblichen Kinder.

Das Pflegekind zieht ein…Möchten Sie sich auch dieser Aufgabe stellen, dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!