Die Vertrauensgruppe der Pflegefamilien des St. Elisabeth-Vereins* macht Lobbyarbeit für Pflegefamilien und trifft sich mit Landes- und Kommunalpolitikern

Der Einladung der Vertrauensgruppe des St. Elisabeth-Vereins sind am 11.06.2018 Angelika Löber (SPD), Marjana Schott und Jan Schalauske (beide Die Linke) gefolgt. Ziel des fachpolitischen Austauschs war es, die Politiker für die Themen Care Leaver, Pflegekinder mit Behinderung und zum Heranziehungsbeitrag für Jugendliche in Ausbildung zu sensibilisieren.

Die Beteiligten…

Für die Vertrauensgruppe waren Hans Schwarz, Detlef Wirth, Heinz Jürgen Schleich (Sprecher der Vertrauensgruppe), Ernst Prall und Uwe Wüst anwesend. Es fehlten: Wilma Jung, Petra Müller – Namockel und Melanie Kleine – Luttropp.

Alle Beteiligten haben sich besonders darüber gefreut, dass sich Nadine Mocco als betroffenes ehemaliges Pflegekind und Care Leaverin mit ihren ganz persönlichen Erfahrungen eingebracht hat.

Lobbyarbeit für PflegefamilienNach der Begrüßung von Heinz Jürgen Schleich und der Vorstellungsrunde wurde deutlich, dass bei den fünf Pflegevätern insgesamt 99 Jahre Erfahrung als Pflegefamilie versammelt sind und in ihren Familien insgesamt 27 Pflegekinder gelebt haben oder aktuell noch leben. Allen Mitgliedern der Vertrauensgruppe ist die Lobbyarbeit für Pflegefamilien eine echte Herzensangelegenheit.

Danach berichtete Nadine Mocco von ihrer ganz persönlichen Geschichte. Nach dem Fachabitur stand die Frage an, ob sie einen Antrag auf Verlängerung der Erziehungshilfemaßnahme nach ihrem 18. Lebensjahr stellen soll. Sie entschied sich, dies zu tun, damit sie mit Beginn einer Lehre oder eines Freiwilligen Sozialen Jahres nicht ohne Unterstützung, auch durch ihre Pflegeeltern, dastehen würde.

Ein ehemaliges Pflegekind erzählt…

Sie sagt dazu: „Das war schon echt komisch, für sich selbst diesen Antrag zu stellen. Und was ganz blöd war, dass ich mich schlechter darstellen musste, als es tatsächlich war, damit ich auch wirklich Hilfe bekomme.“

Die Hilfe wurde ihr für ein Jahr gewährt. Sie entschloss sich, dann doch erst ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) in Marburg zu machen. Sie konnte bei der Diakonie Hessen in eine Wohngemeinschaft ziehen. Sie selbst hätte ca. 430,00 € für ihren Lebensunterhalt vom FSJ – Träger bekommen. Das Jugendamt machte dann deutlich, dass sie davon 75 % als Heranziehungsbeitrag einbehalten würde. Dies hätte eine Summe von 322,50 € bedeutet. Damit fühlte sie sich erpresst, wären ihr doch nur noch 107,50 € geblieben. Davon hätte sie nicht ihren Lebensunterhalt in der WG bestreiten können.

Was sagt der Petitionsausschuß des Bundestages dazu?

Dabei stellt der Heranziehungsbeitrag eine sogenannte „Kann Bestimmung“ im SGB VIII dar und den Jugendämtern bleibt ein Ermessensspielraum. In einem Schreiben (16.12.2013) vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wurde der Vertrauensgruppe wie folgt geantwortet:

„Nunmehr können Jugendämter seit dem 3. Dezember 2013 im Rahmen ihres Ermessens darüber entscheiden, ob sie bei jungen Menschen in stationären Einrichtungen oder in Pflegefamilien von der Kostenheranziehung aus dem Einkommen absehen oder einen geringeren Kostenbeitrag erheben. Voraussetzung ist, dass die jungen Menschen das Einkommen im Rahmen einer Tätigkeit erworben haben, die im besonderen Maße dem Zweck der Jugendhilfeleistung dient (zum Beispiel der Übernahme von Eigenverantwortung, dem Erwerb sozialer Kompetenzen oder der Verselbständigung). In Bezug genommen sind hier Fälle, in denen die Heranziehung des jungen Menschen zu den Kosten dem Ziel der Hilfe widersprechen und der Zweckbestimmung der pädagogischen Arbeit mit dem jungen Menschen entgegenlaufen würde.”

Bei einem Freiwilligen Sozialen Jahr werden doch gerade die verfolgten Ziele der Jugendhilfemaßnahme noch gefestigt und der junge Mensch erbringt dazu noch einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag. Das ist dann für einen jungen Menschen nach Einschätzung von Nadine Mocco wirklich schwer nachzuvollbar.

Die Geschichte geht weiter…

Nadine Mocco erzählt weiter, dass mit ihrem zuständigen Jugendamt zu dieser Frage nicht zu verhandeln war und sie sich dann schweren Herzens entschloss, die Hilfe zu beenden.

Lobbyarbeit für PflegefamilienHeute sagt sie mit noch klarerer Überzeugung: “Wäre ich in der Hilfe geblieben, hätte ich finanziell das FSJ nicht machen können, und das ist jetzt, wo ich in Ausbildung bin, noch schlechter nachzuvollziehen, habe ich doch durch das FSJ auch zu arbeiten gelernt. Es war also wirklich eine gute Vorbereitung für die Sicherung meiner weiteren Zukunft.”

Damit war jedoch ihre Reise der Ungewissheiten nicht vorbei. Mit Beginn der Ausbildung musste sie sich eine eigene Wohnung suchen. Klar war, dass das Ausbildungsgeld nicht reichen würde, also beantragte sie Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

“Das war für mich ganz schlimm, dass ich eine Einkommensbescheinigung meiner getrennten Eltern vorlegen sollte, zu denen ich Jahre keinen Kontakt mehr hatte und auch keinen haben wollte. Das Ganze zog sich über ein halbes Jahr hin, in dem ich dann natürlich auch kein Geld bekam. Wären meine Pflegeeltern nicht so kulant gewesen und hätten mir Geld vorgestreckt, hätte ich die Lehre nicht beginnen können. Das verstehe ich alles nicht. Dann ist doch der ganze Einsatz von mir und meinen Pflegeeltern für die Katz, wenn einem solche Hürden in den Weg gelegt werden. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Politiker da leichtere Wege für uns Care Leaver schaffen.”

Politiker beeindruckt…

Alle drei Politiker gaben sich fassungslos zu diesem Umgang. Sie fragten interessiert nach, um die Gesamtzusammenhänge noch besser zu verstehen. So sprach Jan Schalauske z.B. davon, dass es möglich wäre, im Einzelfall ihn als Mandatsträger direkt anzusprechen, um für Unterstützung bzw. Aufklärung zu werben. Marjana Schott drückte aus, dass hier einfach auf die enge Bindung zu den Pflegeeltern gesetzt wird. Doch was ist mit den Jugendlichen, denen diese Verbindung nicht zur Verfügung steht? Und Angelika Löber gab den Anwesenden den Tipp, sie bei der nächsten Petition direkt einzubeziehen, damit sie auch gut und richtig bearbeitet wird.

Und Nadine Mocco stellt für sich fest:

“Ohne meine Pflegeeltern hätte ich diesen Übergang nicht geschafft.”

Bezogen auf die Pflegekinder mit Behinderung führt Marjana Schott aus, dass gerade der Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zur Lesung im Landtag eingebracht ist. Sie will versuchen, Heinz Jürgen Schleich als Sprecher der Vertrauensgruppe noch einen Platz für die Anhörung zu reservieren.

Für  alle war es ein sehr wichtiger und inhaltlich fundierter Termin. Die Mitglieder der Vertrauensgruppe dankten Nadine Mocco und allen Politikern für ihr Interesse und für ihren Einsatz.

Nach den Sommerferien stehen noch weitere Gespräche mit Politikern aus dem Landkreis Marburg Biedenkopf und der Stadt Marburg aus.

Möchten Sie selbst Pflegefamilien werden oder sich an der Lobbyarbeit für Pflegefamilien unterstützend beteiligen freuen wir uns über Ihre

Kontaktaufnahme!!!

*Anmerkung: Die Vertrauensgruppe der Pflegefamilien des St. Elisabeth-Vereins wird alle 3 Jahre von den über 100 Pflegefamilien als ihre Interessensvertretung gewählt. Sie nimmt sich jedes Jahr Arbeitsschwerpunkte vor. Das Jahr 2018 steht unter dem Motto: „Lobbyarbeit für Pflegefamilien“. Es stehen insgesamt mehrere Treffen mit Politikern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene an.