Pflegefamilien und Mütterrente…
In diesem Beitrag lesen Sie welche Aspekte im von der großen Koalition beschlossenen Rentenpaket 2019 für Pflegefamilien vor allem im Zusammenhang mit der Mütterrente relevant sein können.
Die Rente insgesamt ein Thema für alle Menschen. Seit Jahren wissen wir, dass die Gefahr eines Kollaps bezogen auf unsere Renten größer und größer wird. Die Begründungen dazu sind hinglänglich bekannt. Wir alle werden aufgefordert privat vorzusorgen, damit wir nicht in eine Altersarmutsfalle tappen.
Aus meiner Sicht wird der Leistung von Müttern und Familien unabhängig davon, ob sie sich um eigene oder angenomme Kinder kümmern, immer noch nicht angemessen Rechnung getragen. Interessenverbände wie z.B. PFAD – Bundesveraband der Pflege- und Adoptivfamilien Deutschland e.V. versuchen auf die Politik Einfluss zu nehmen, und die Anrechnung von Kindererziehungszeiten zu verbessern. Das Rentenpaket ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch ist noch weit entfernt, den gesellschaftlichen Beitrag wirklich zu würdigen.
Die große Koalition hat jetzt die neue Mütterrente ab 2019 auf den Weg gebracht. Was gilt es für Pflegefamilien zu beachten!
Was ist die Mütterrente?
Mit der Mütterrente erkennt der Staat die Erziehungsleistungen von Eltern an, diese Zeiten werden grundsätzlich auf die Rente angerechnet. Des Weiteren sollen Mütter – seltener Väterm – die aufgrund von Kindererziehung ihren Beruf ruhen lassen, in der Rente nicht wesentlich schlechter gestellt werden, als kinderlose Arbeitnehmer.
Was wurde im Rentenpaket entschieden?
Ab 2019 bekommen alle Mütter mit Kindern, die vor 1992 geboren sind, zusätzliche Rentenansprüche. Jedoch gibt es statt einem Rentenpunkt nur einen halben Rentenpunkt. So sieht es der Rentenkompromiss vor. Diese Mütterrente erhalten alle Eltern. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Kinder Vollzeit betreut wurden oder nebenbei berufstätig waren. Es gibt jedoch eine Einkommenobergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze für Rentenbeiträge orientiert. Liegen Mütter oder Väter darüber bekommen sie ihre Erziehungsleistung nicht auf die Rente angerechnet. Eltern, die ihre Kinder zusammen großgezogen haben, können wählen, wer die Erziehungszeiten erhalten soll. Gleiches gilt für Pflegefamilien und Mütterrente.
Wichtig: Antrag für die Mütterrente stellen!
Um sich die Erziehungszeiten anrechnen zu lassen, muss bei der Rentenversicherung ein entsprechender Antrag gestellt werden. Wurden schon vorher Erziehungszeiten berücksichtigt, muss dieser Antrag nicht gestellt werden. Es wird jedoch empfohlen das persönliche Rentenkonto danach zu überprüfen.
Zur Beachtung: Besonderheiten bei Pflegefamilien und Mütterrente
Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen. Die ist besonders wichtig, da eine Berücksichtigung von Erziehungszeiten ausgeschlossen ist, wenn die Kindererziehungszeit bereits bei einem anderen Leistungsempfänger (leibliche Eltern von Pflegekindern) berücksichtigt wurde. Diese Praxis stellt aus unserer Sicht einen Affront gegenüber der Erziehungsleistung der Pflege- bzw. Adoptiveltern dar. Deshalb fordert der PFAD – Bundesveraband der Pflege- und Adoptivfamilien Deutschland e.V. in seiner Stellungnahme den Passus mit dem Leistungsausschluss ersatzlos zu streichen.
Folgende Links klären weiter zum Thema Pflegefamilien und Mütterrente auf:
Aufruf an bereits verrentete Pflege- und Adoptiveltern
PFAD Stellungnahme zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes
Möchten Sie Pflegefamilie werden, dann können Sie hier direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen!